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WLAN Absicherung ist Pflicht!

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WLAN Absicherung ist Pflicht!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Der Besitzer eines Internetzugangs mit Wireless-LAN (WLAN) muss diesen gegen Missbrauch durch Dritte absichern.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 121/08)

Ansonsten kann der WLAN-Betreiber beispielsweise wegen illegaler Downloads abgemahnt werden. Das Grundsatzurteil des BGH ist von großer Bedeutung sowohl für Privatleute, die ein WLAN betreiben, als auch für die Musikindustrie.

Das BGH-Urteil verpflichtet jeden Anschlussinhaber, sein WLAN wirksam abzusichern.  Über ein ungesicherten WLAN Router können Dritte im näheren Umkreis eine Verbindung zum Internet aufbauen und dabei Straftaten ausüben. Es wird dann gegen den Anschlussinhaber  ermittelt.

Moderne WLAN-Router bieten die Möglichkeit den WLAN-Zugang mit einem sicheren Passwort abzusichern und die Verbindung zu Verschlüsseln.  Wir Empfehlen hier die sichere WPA-2 Verschlüsselung.

In Firmennetzwerken sollten zusätzliche noch stärkere Sicherungsmaßnahmen getroffen werden (WPA-EAP, WPA2-EAP).

Gerne überprüfen wir die Sicherheit Ihren Wlan-Zugangs und aktivieren gegebenenfalls verfügbare Schutzfunktionen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit einem Techniker zwecks WLAN-Sicherheitscheck!

 

C. Schmidt Computerservice -EDV-Lösungen und IT-Sicherheit

Ehranger Str. 81a, 54293 Trier

Tel.: 0651-9 66 43 83

 

 

 

 

 

 

 

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